Bußgeld und Fahrverbot

Diskutiere Bußgeld und Fahrverbot im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Moin, vielleicht kennt sich jemand in sSachen Vehrkehrsrecht aus. Also folgende lage. Ich war mit einer Freundin unterwegs und wurde dabei...
b4db0y

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Gixxer
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Moin, vielleicht kennt sich jemand in sSachen Vehrkehrsrecht aus. Also folgende lage. Ich war mit einer Freundin unterwegs und wurde dabei gelasert. Als ich an einer Kreuzung auf meine Freunding gewartet habe kam von hinten eine Zivilstreife mit Blaulicht. die ich auch schon von weiten gesehen habe aber mir nichts dabei gedacht habe. Ich noch schön am Platz machen und aufeinmal halten die neben mir an und zeigen auf mich das ich auf der anderen Seite anhalten soll.

So nun zur Lage. Behauptung der der Bullen sie haben mich gelasert mit 41 km/h zu schnell bei 60 km/h in der Ortschaft. Ich habe natürlich nicht zugegeben. Gezeigt wurde mir allerdings nichts und irgendwie kamm mir das auch komisch vor. na ja nun habe ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. Fahrverbot 1 Monat ist verständlich aber das Bußgeld von 843,50€ ist ganz schön heftig. Es geht definitiv zum Anwalt, aber weiß jemand vielleicht bescheid ob sie mir das hätten zeiegn müssen oder der Ablauf anders hätte sein müssen. Ich mein die können ja viel erzählen und wer weiß wie die gemessen haben. Wahrscheinlich noch während der fahrt oder so.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung gemacht.

Gruß
 
T

tarox

Kleingixxer
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Hi

laut Bussgeldkatalog sollten es so um die 200 € sein. Finde die 800 € schon sehr übertrieben.

mfg
 
b4db0y

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Gixxer
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das finde ich definitiv auch. also da steht " Deshalb wird gegen Sie gemäß $17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von: 800,00€. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 =WiG, 464 (1) und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen und zwar 40,00€ Gebühr und 3,50€ Auslagen.

Aber was für ein Prozeß?! ich meine ich habe den Brief heute bekommen und noch nicht mal Einspruch eingelegt!!

Hmm sehr merkwürdig....
 
Doom3

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Racegixxer
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AB ZUM VERKEHRSRECHTS ANWALT DAMIT da muss ein profi ran.
 
b4db0y

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ja das sowieso, aber vielleicht kennt sich ja jemand hier aus, oder hat damit schon erfahrung gehabt
 
Nitrox

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Supergixxer
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normal ist es so wenn sie dich lasern das sie dich gleich rausziehen.. stand da nirgends so einer in grün und hat versucht dich raus zu winken?
 
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also ich habe kein gesehen und laut aussage von denen haben sie beide im auto gesessen. ist sehr sehr merkwürdig wie die das abgelaufen ist. und wie gesagt die haben mir noch nicht mal den wert gezeigt, den ich zu schnell gewesen bin.
 
Jaden

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Racegixxer
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Ähm .. das ist definitiv zu hoch .. ich hatte nen Rennen mitm Zivil-Cop und habe weniger gezahlt !!!

Bin damals nicht zum Anwalt gegangen, da ich mir meiner Schuld bewusst war.

Aber in dem Fall solltest du auf alle Fälle auf die Barikaden gehen .. Das Bußgeld steht ja in keiner Relation !
 
Matze79

Matze79

Racegixxer
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mir wurden 180kmh bei erlaubten 80 vorgeworfen. gab keine beweise nur die Schätzung der cops.habe vor Gericht verloren. 1 Monat spazieren und 380euro 4 punkte
 
macs

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Werden die Briefe maschinell oder per Hand erstellt? Vielleicht ist es ja auch "nur" ein Tipp-Fehler. Zu wünschen wäre es dir!
 
H

Hayabusa

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Das du dir einen Anwalt genommen hast, ist schon mal super, da, was viele nicht wissen, die meißten Messungen Fehler aufweisen und nicht selten verworfen werden.

So z.B. ist es relevant, was im Messprotokoll steht. Solche Unterlagen können nur den Anwalt gewährt werden.
Dort steht auch drin wer z.B. gemessen hat, ob eine Testmessung durchgeführt wurde usw.
Ausschlaggebend ist das Gerät mir dem gelasert worden ist. So muss bspw. bei dem Riegl LR90 4 Tests (Sehtest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung, Nulltest) durchgeführt werden. Auch muss jemand dabei sein, der sich mit dem Gerät nachweislich auskennt.
Auch darf nicht an Gechwindigkeitbegrenzungsschilder (Alter, was für ein Wort) gemessen werden und man sollte 200m Abstand dazu haben (min 50), es sei denn es handelt sich um einen relevanten Unfallschwerpunkt oder die örtlichen Gegebenheiten sind sonst nicht gegeben.

Das Bußgeld kommt mir auch etwas zu hoch vor. Schätze mal, da ist wieder die Abzockmaschinerie in Gang gesetzt worden.
Du musst dir überlegen, das so ein Cop auch mal abends zur Dienststelle kommt und belegen muss, was er getan hat. Er kann nämlich nicht einfach so zum Cheffe kommen und sagen: "Du kannst dir nicht vorstellen, aber heute war wieder nichts los. Total toll, das sich alle an die Gesetze halten" :p
Wird ihm kein Mensch glauben und je mehr er Bußgelder verordnet, desto schneller kann er ja befördert werden bzw. bekommt jeder Polizist eine Beurteilung. Somit kannst dir denken, das du vlt. abends in der Dienststelle das Gespräch geworden bist ... "Boah, ich hatte heute einen Moppedfahrer...der ist jetzt dran"

Beim nächsten mal (und auch sonst immer) würde ich einfach eine Handycam laufen lassen. Musst noch nicht mal verstecken und kannst diese auch ruhig in den Händen halten. Der Cop wird dir sagen, das du es nicht darfst, aber das ist bullshit, du verweist ihn dann einfach auf den §22KunstUrhg bzw. §23KunstUrhG und kannst auch ruhig sagen, das du das Video veröffentl. wirst (darfst du auch, da Polizisten in der Öffentlichkeit stehen...Private Leute darfst du nicht veröffentlichen, es sei denn Panoramaaufnahmen, also keine Portraits.)
Glaub mir, über das Filmen sind viele schon angepixxt und wenn das nicht hilft, so schaust du dir mal das Video an ;)
und schnell wird aus dem Jäger, der Gejagte :p
 
blümchenpflücker

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Anwalt! Alles andere ist sinnlos.
Wie Matze schon gesagt hat...selbst bei einer Schätzung wirst du vor Gericht gegen zwei Beamte ganz alt aussehen.

Wenn du jedoch Glück hast dann holt dich der Anwalt da raus.
 
b4db0y

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Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Also laut Bußgeldkatalog wie oben schon erwähnt ist die Geldstrafe um das 4 fache zu hoch (41km/h zu schnell, 800€ soll ich zahlen, 200€ sind angegeben) Das ist doch Vorsatz. Die können doch nicht einfach willkürlich die Geldstrafe erhöhen. Da kann ich die doch auch Anzeigen wegen Abzocke... Aber komischerweise genau 41 km/h zu schnell. Genau 1 km/h für die nächste Stufe. Das können die mir nicht erzählen...
 
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G-Star

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Racegixxer
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Gewöhn dich an den Gedanken als Motorradfahrer nicht allzu beliebt bei den anderen Verkehrsteilnehmern zu sein.
Und bei der Polizei schon garnicht.

Die 800 € Strafe ist evtl. die Summe aus mehreren Vergehen?
Nicht nur zu schnelles Fahren?
Ansonsten frag doch einfach nach wie sich das zusammensetzt, wenn der Bußgeldkatalog was anderes sagt.
 
ringe

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wird dir evtl. noch Fahrerflucht oder sowas vorgeworfen, weil du rausgewunken wurdest und es übersehen hast?
 
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aus mehreren vergehen ist eher unwahrscheinlich. angabe ist im singular nicht im plural. also sie sagen "folgende ordnungswidrigkeit". außerdem ist dies so weit ich weiß nicht erlaubt. denn als ich mal geblitzt wurde mit dem auto, handy am ohr und nicht angeschnallt wurde mir nur das zuschnell fahren zur last gelegt.


@ringe: rausgewunken kann auch nicht sein, sonst hätten sie es mir gesagt. bzw haben sie mir gesagt das sie beide im auto gesessen haben und die messung durchgeführt wurde.
 
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ringe

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ich schließe mich den Vorrednern an - Anwalt aufsuchen alles andere ist dann nur Spekulation
 
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ja ist in arbeit... ich werde berichten was er mir sagt :D
 
rostacs

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steht denn da sonst noch was dabei?

der regelsatz wurde ja erhöht, das wird normal begründet.

ich denk jetzt so in die richtung: vorsatz oder teilnahme an einem illegalen straßenrennen. sowas wird gern mal dazu gedichtet. oder andere möglichkeit, du hast bereits voreintragungen in flensburg wegen geschwindigkeit, da wird der regelsatz "angemessen" erhöht, in der regel heißt das einfach er wird stumpf verdoppelt!

wenn du nen anwalt hast, komm runter, entspann dich und lass den die sache regeln. du kannst da jetzt nix mehr ausrichten!

ps.: das was du meinst ist willkür, nicht vorsatz 8)
 
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