Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung

Diskutiere Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Ok. Hast Recht, werd ich machen. Freue mich auf Sonntag.
lucky

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Supergixxer
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genau,alles gesagt!
nur ein kleiner Tipp für die nä. Tour am Sonntag, lass nicht wieder jeden Chaoten mit deinem Roller fahren, oder schau ihn dir vorher besser an. ;)
Ok. Hast Recht, werd ich machen.
Freue mich auf Sonntag.
 
lucky

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Supergixxer
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Bis jetzt nix mehr gehört, scheint verjährt zu sein.
Hab beim Zeugenanhörungsbogen von meinem Recht der Aussageverweigerung gebrauch gemacht.:D
 
H

Hayabusa

Gixxer
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Hayabusa
@Lucky Angabe zum Fahrer musst du nicht machen. Das ist der Job der Polizei herauszufinden wer gefahren ist und selbstverständlich müssem die dann auch nachweisen, das XY gefahren ist ;) Angaben zum Fahrzeughalter (zu dir) kannst du beruhigt machen, denn diese Daten haben die sowieso und brauchen diese vermutl. zum Vergleich oder weil die Langeweile haben.

Kannst gerne zum Anwalt gehen, aber da wird nichts passieren außer im Höchstfall ein Fahrtenbuch (bei Verkauf der Maschine entfällt es eh)

Mein Tipp: pers. Schreiben mit "viele haben jederzeit Zugang zur Maschine (keine Namen nennen) und du möchtest gerne wissen wer gefahren ist" und da dies aussichtlos für die grünen ist, wird das Verfahren eingestellt ;)

Hab auch schon viel Misst hinter mir. Sind sogar schon mal zu mir gekommen und wollten, das ich nen Helm, zwecks Fahrerfeststellung, anziehe :D Is Klar und als nächstes stecke ich mir Federn in den Hintern und gackere, wie ein Huhn, weil die es so wollen :D Irgendwann kam aber ein Schreiben, dass das Verfahren Zwecks Mangel an Beweisen eingestellt wurde ;)
 
bandit

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Gixxer
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oder der Fahrer deines Mopeds hat sich gestellt:lol::lol:
 
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Seb 750

Supergixxer
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Geh doch einfach mal zu dem Termin und und lass Dir erklären was da überhaupt im Detail sein soll und ob es weitere Zeugen dafür gibt (Mitfahrer im Auto). Wenn das nicht der Fall ist, streitest Du das einfach ab und weißt von nichts. Kannst Dich nicht mal daran erinnern gefahren zu sein. Was sollen denn geschehen? Es steht Aussage gegen Aussage. Sollte es später doch haariger werden, kannst Du Dich immer noch umentscheiden und Dich an die Situation erinnern und Dir was aus den Fingern saugen. Vielleicht hat er Dich ja abgedrängt oder sonst wie behindert?

Zum Anwalt kannste danach immer noch laufen. Gibts ja nichts zu :)

Mit dem Verweisen auf unbekannte Fahrer riskierst Du ein Fahrtenbuch was nicht zielführend wäre.
 
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