Tüv 2013

Diskutiere Tüv 2013 im Inspektionen & Unterhalt Forum im Bereich Allgemein; Hi Leute, ich hab da mal ne rechtliche Frage. Meine kleine muss,laut Plakette, im Januar zum Tüv. Ich hab das damals so gemacht,weil sie da nicht...
hammy1982

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Hi Leute,

ich hab da mal ne rechtliche Frage.
Meine kleine muss,laut Plakette, im Januar zum Tüv. Ich hab das damals so gemacht,weil sie da nicht angemeldet war und ich sie da gekauft habe. Hab mir nichts weiter dabei gedacht...nun mein "Problem": Sie ist von 3-10 angemeldet...der Tüv-Termin fällt also nicht in diese Zeit...Kann ich im Januar zum Tüv fahren? Bin der Meinung das Fahrten zum Tüv genhemigt sind...lasse mich aber gerne eines besseren belehren...oder kann ich im März zum Tüv ohne ne Strafe zahlen zu müssen?
 
phabzon

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Hi Leute,

ich hab da mal ne rechtliche Frage.
Meine kleine muss,laut Plakette, im Januar zum Tüv. Ich hab das damals so gemacht,weil sie da nicht angemeldet war und ich sie da gekauft habe. Hab mir nichts weiter dabei gedacht...nun mein "Problem": Sie ist von 3-10 angemeldet...der Tüv-Termin fällt also nicht in diese Zeit...Kann ich im Januar zum Tüv fahren? Bin der Meinung das Fahrten zum Tüv genhemigt sind...lasse mich aber gerne eines besseren belehren...oder kann ich im März zum Tüv ohne ne Strafe zahlen zu müssen?
Wenn du Saison fährst solltest du nicht im Januar zum TÜV.
Fahre im März, dann zahlste ein paar Euro mehr, aber deine Plakette wird dann für März geklebt. Heißt die Zeit du wartest zahlst du extra, diese wird aber beim TÜV berücksichtigt.
 
Frank

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....Kann ich im Januar zum Tüv fahren? Bin der Meinung das Fahrten zum Tüv genhemigt sind...lasse mich aber gerne eines besseren belehren...oder kann ich im März zum Tüv ohne ne Strafe zahlen zu müssen?
Du darfst nicht im Januar zur HU fahren! Jedenfalls nicht auf eigener Achse ;) Wenn die HU ausserhalb des Zulassungszeitraumes ist musst du im 1. Monat der Zulassung unverzüglich zur HU. Sollte bei Saisonkennzeichen nichtmal zu einer Mehrgebühr wegen Überziehung führen.
 
rolli

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Wenn du Saison fährst solltest du nicht im Januar zum TÜV.
Fahre im März, dann zahlste ein paar Euro mehr, aber deine Plakette wird dann für März geklebt. Heißt die Zeit du wartest zahlst du extra, diese wird aber beim TÜV berücksichtigt.
Das ist leider wunschdenken, sonst könnte ja jeder sein KFZ 1-3 Monate überziehen und einfach nur nachbezahlen, du bekommst den Monat in die Papiere, bei dem du da sein solltest, egal ob 1 Monat zu spät oder 5 Monate zu spät.


Lg
Roland
 
rolli

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ui dann bin ich nicht auf dem neusten stand.... sorry


Lg
Roland
 
Doom3

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Was die winigsten überhaupt wissen, ist, dass die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bestimmte Fahrten erlaubt:

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist folgendes geregelt:

§ 10 Absatz 4
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur
Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur
Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb
des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt
werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung erfasst sind.

§ 9 Absatz 3 letzter Satz:
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten
zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im
Sinne des § 10 Absatz 4.

So damit haste die ganze Kette der rechtlichen Begründung .:eek:
 
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Frank

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Racegixxer
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§ 10 Absatz 4
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur
Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur
Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb
des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt
werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das Zulassungsverfahren ist bei Ihm aber schon abgeschlossen, also steht die Fahrt zur HU bei Ihm nicht in dem Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

§ 9 Absatz 3 letzter Satz:
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten
zur Abmeldung
und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im
Sinne des § 10 Absatz 4.
Die Fahrt zur HU ist aber keine Abmeldung, ergo trifft der Paragraph nicht zu. Ebenso steht die Fahrt mit einem bereits erteilten Kennzeichen zur HU nicht im Zusammenhang mit einem Zulassungsverfahren.

Ausnahmen für Saison-Kennzeichen
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht auf Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.

Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte
Eigentlich müsste Ihr Wohnmobil im Januar zur Hauptuntersuchung. Allerdings haben Sie ein Saisonkennzeichen für die Monate März bis Oktober. Entsprechend fahren Sie erst im März zu Ihrer TÜV-STATION. Die Frist für die Durchführung der nächsten HU wird dann ab März neu festgesetzt. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie die HU also immer im März durchführen lassen. Das gleiche gilt übrigens auch für Abgasuntersuchungen (AU) und Sicherheitsprüfungen (SP).
Quelle TÜV Nord
 
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Doom3

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hmmm stimmt.

bei Saison ist die Nutzung eingeschränkt gültig. shit. aber danke für die Berichtigung -> geändert.
 
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hammy1982

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wow...doch so viele verschiedene Meinungen...jetzt bin ich leider nicht schlauer:eek:;)
ich denke das ich dann erst im März fahren werde...dann zahle ich halt die 15€ "strafe".
 
wizzard1337

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Seit wann muss man Nachzahlen? hab ich ja noch nie gehört... Wo ich mit einem Fahrzeug aus der Familie beim TÜV war, welches 6 Monate überzogen war, wurde die Plakette halt nur einfach zurückgeklebt, also zu dem Monat wo Tüv fällig gewesen wäre...
 
Mr Nice

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also fakt ist:

man kann den tüv um 2monate überziehen OHNE eine erhöhte tüv gebühr zahlen zu müssen. wenn man den 3ten monat überzieht bzw mehr, wird der tüv prozentualer höher, jenachdem wieviel monate es sind.


wenn du im märz tüv machst, bekommst du automatisch den märz als neuen tüv zeitpunkt eingetragen.

das ist stand der dinge.

außerhalb der saison, würde ich dir net empfehlen nur irgendwo hinzufahren, der teufel isn eichhörnchen ;) ausgerechnet dann passiert irgendwas und du kannst die hosen runter lassen.
 
Doom3

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Das was Frank und ich (nach Korrektur:p) dir sagen wollen, ist, fahr zum Saisonbeginn und nix passiert. Weil es ist der naechstmoegliche Zeitpunkt fuer die HU.
 
Dreas

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Seit wann muss man Nachzahlen? hab ich ja noch nie gehört...
Das ist seid diesem Jahr neu, begründet wird die erhöhte TÜV Gebühr damit das eine eingehendere Prüfung notwendig sei:confused:, jetzt frag ich mir nur ob es nicht besser ist abzuwarten bis das man auch die bessere Prüfung nimmt das ja dann der Sicherheit nur zuträglich sein:D. In der letzten Ausgabe des ADAC und der Fighters stand schon was dazu also ist wirklich so das der TÜV bei langem überziehen teurer ist bei Saisonfahrzegen ist das überhaupt kein Ding wenn du im Januar hin musst fährst du im März da wie es schon gesagt ist der erste Mögliche Termin für dich ist.

FzG
 
le chevalier noir

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also fakt ist:

man kann den tüv um 2monate überziehen OHNE eine erhöhte tüv gebühr zahlen zu müssen. wenn man den 3ten monat überzieht bzw mehr, wird der tüv prozentualer höher, jenachdem wieviel monate es sind.
Ne, ab 2 Monate überzogen= 20% Aufschlag

Geprüft wird dennoch nicht anders...
 
C

CorriDOHC

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Es gibt aber genügend Prüfer die auf den Aufschlag bei Saisonfahrzeugen verzichten, kenne das zur Genüge von meinem Corrado der von April bis Oktober fährt...meine hat vom Händler auch im Januar Tüv bis Januar 2015 bekommen. Fahre auch erst im März hin und gut...
 
le chevalier noir

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Auch wenn es Off-Topic ist möchte ich euch meine diesjährigen Erfahrungen mit den Prüf-Ingenieuren teilen:

ZXR400 Bj.'92 (Alltagshobel):
Dekra: Typ machte für mich einen total verschlafenen Eindruck.
Beispiele:
- Bei der AU: die Werte sind nicht ganz in Ordnung - aber das Moped sei noch kalt, also ok.
- "Hey, der Notaus geht nicht. Hab eingekuppelt und der Seitenständer ist draußen", ich: "Dann lass mal die Kupplung los :D", Motor geht aus...
HU ohne Probleme bestanden....

Ducati Monster 696 Bj.'09 (von nem Kumpel ohne Lappen):
GTÜ:
- Ich: "Muss ich den Reflektor (am Nummernschild) hinschrauben, die wird heut mittag eh abgemeldet..." Prüfer: "Äh mhmm.. ausnahmsweise".. (wurde später zum erheblichen Mangel erklärt)
- Prüfer empfindet dass das Licht zu niedrig ist und schraubt am Deckungsdeckel für den Scheinwerfer rum
- Prüfer findet keine Reifenfreigabe, da die Pirelli einen Datenbankfehler hatte..

Also durchgefallen! An der FH bei mopedreifen.de ne Freigabe ausgedruckt und nachgegoogleed wie man den Scheinwerfer einstellt und wieder zum Prüfer und 11€ bezahlt :mad:
 
EYEZ-ONLY

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Bei sowas rufe ich dort gerne mal an.( also du:)) Dann haste " meistens" die richtige antwort drauf.

Grüße
 
Thema:

Tüv 2013

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