Urteil: Mangels Schutzkleidung

Diskutiere Urteil: Mangels Schutzkleidung im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Da sollte man sich wohl doch mal überlegen lieber eine gescheite Kombi anzuziehen. Auch wenn man nur mal um die Ecke fahren will. Urteil...
SchwesterSuzi

SchwesterSuzi

Gixxer
Dabei seit
28.10.2008
Beiträge
281
Ort
im Ländle
Motorrad
momentan leider keins :-(
Hm, schwieriges Thema, ist genau so eine Gratwanderung wie "auch wenn auf der Autobahn keine Tempobegrenzung vorliegt hat man doch eine sog. Richtgeschwindigkeit die man ned überschreiten sollte". Überschreitet man diese, hat man schon oft davon gehört daß es eine Mitschuld gab. Naja, wenn frei ist ist es frei oder ned ? Richtgeschwindigkeit hin oder her.
Wenn gesetzlich keine Schutzkleidung ausser der Helm vorgeschrieben ist, darf man eigentlich im Schadensfall als Mopedfahrer keine Mitschuld haben...
Steht natürlich auf nem anderen Blatt, ob es so clever ist ohne Schutzkleidung unterwegs zu sein, ich denke der Gefahr sollte sich jeder der Moped fährt einfach bewußt sein und hinterher ned rumjammern wenns schief gegangen ist (unabhängig davon ob er nun selber an der Situation Schuld ist oder ned).
 
[MG]

[MG]

Supergixxer
Dabei seit
05.03.2009
Beiträge
814
Ort
Karlsruhe
Motorrad
GSX-R 600 K7
Auch wenn ich die Rechtsprechung im vorliegenden Fall für fragwürdig halte, da die Schutzmöglichkeiten bei einer Knieverletzung schon sehr beschränkt sind, ist das für mich nichts Neues.
Gab es schon mehrere Urteile ähnlicher Natur dazu.
 
Rizla750

Rizla750

Supergixxer
Dabei seit
28.05.2009
Beiträge
538
Ort
Motorrad
k6 750
Meiner Meinung nach sollte man, solange es im Gesetz nicht vorgeschrieben ist dass man irgendwelche spezielle Kleidung tragen MUSS auch keinen Nachteil daraus ziehen können.

Man bedenke ein solcher Fall könnte auch auf dem Weg zur Arbeit, Schule etc. passieren, also ich kann nicht in voller Montur in die Schule fahren, aber allgemein bin ich natürlich auch für Schutzkleidung.
 
le_grand

le_grand

Supergixxer
Dabei seit
30.09.2008
Beiträge
608
Ort
NRW
Motorrad
600 srad corona
Wie kann denn Lederhose die Kniescheibe schützen?
Und solange im Gesetz fest steht, dass zur Schutzausrüstung nur der Helm gehört(wie hier gesagt wurde), bin ich der Meinung, dass seine Forderungen erfüllt sein sollten.
Das hat hier nichts mit der Moral zu tun, sondern es geht nur ums Gesetz.
 
bikeduck

bikeduck

Gixxer
Dabei seit
07.08.2007
Beiträge
254
Ort
Mannheim
Motorrad
Suzuki GSXR 750 K6 in schwarz
Das keine Schutzkleidung im Gesetzbuch steht wissen die Richter auch:

Zitat:
„Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.“

Als Autofahrer bekomme ich ja auch eine Mitschuld wenn ich mit Flip Flops einen Unfall baue, obwohl nix von Flip Flops im Gesetzbuch steht.

Trotzdem ein hartes Urteil.
 
dark O

dark O

Donnie
Dabei seit
10.04.2007
Beiträge
3.949
Ort
Oesterreich/Nahe Wr. Neustadt
Motorrad
GSX-R600 (Bj.99)
Also ich kann dem nicht ganz beiflichten, die Entscheidung wäre dann akzeptabel, wenn es eine Schutzkleidungspflicht gebe, da es vom gesetzgeber keine Schutzkleidungspflich(außer Helm) gibt und man am Unfall keine Mitschuld trägt sollte der Unfallgegner die vollen Kosten tragen.
Was macht man dann bei einen Fahrradfahrer, der von einen Autofahrer übersehen wird, sagt man da auch naja hättest ne Lederkombi angehabt wäre das nicht passiert. Aus diesen Grund kann ich das Urteil nicht ganz verstehen

ODER als Autofahrer veletzt man sich bei einen Unfall am Kopf und der Richter sagt einfach Pech hättest einen Helm getragen :nono: :püh wo soll das ENDEN

------------ Dieser Beitrag wurde um 16:22 geschrieben, der vorherige um 16:19. ------------​

Thema Flip Flops:

Da müssen sie mir beweisen dass sie die Schuld daran tragen, wer weiß vielleicht bin ich Barfuss gefahren.

Das hört sich für mcih an wie wenn man gegen eine einflussreiche Person geklagt hat und die die nötigen Mittel gehabt hat das Gesetz zu BIEGEN
 
Zuletzt bearbeitet:
Nate

Nate

Großgixxer
Dabei seit
17.08.2009
Beiträge
302
Ort
Hamburg
Motorrad
Ducati 1098
Also ich kann dem nicht ganz beiflichten, die Entscheidung wäre dann akzeptabel, wenn es eine Schutzkleidungspflicht gebe, da es vom gesetzgeber keine Schutzkleidungspflich(außer Helm) gibt und man am Unfall keine Mitschuld trägt sollte der Unfallgegner die vollen Kosten tragen.
dem kann ich nur zu stimmen :meinemei:
 
slowly

slowly

Megagixxer
Dabei seit
10.12.2005
Beiträge
3.021
Ort
Weilheim (Bochum)
Motorrad
Yamaha R6 RJ11
Ich kann es schon etwas verstehen, dass man eine Mitschuld bekommt, wenn man in Jeans und Turnschuhen fährt. Jeder weiß wie groß das Risiko ist eine schwere Verletzungen, auch bei leichten Unfällen ohne richtige Schutzkleidung, zu erleiden.

Ich gehe noch weiter, es sollte dringent ein Gesetz geben, dass richtige Schutzkleidung vorschreibt! Das Motorradfahren in Boxershorts und T-Shirt, Flip Flops usw. muss aufhören!!!!


Nur meine Meinung! ;)
 
O

OPPA

Gast
Als Motorrad Fahrer vor Gericht bist du eh meistens der Dumme, ob nun teilschuld oder nicht.Zum meckern finden die sowieso immer was...
da kannst du dich auch wie ein MICHELIN MÄNNCHEN anziehen und der Richter wird Dir nen vortrag halten das es zuviel des guten ist ...:smilie_f:
 
SchwesterSuzi

SchwesterSuzi

Gixxer
Dabei seit
28.10.2008
Beiträge
281
Ort
im Ländle
Motorrad
momentan leider keins :-(
Ich kann es schon etwas verstehen, dass man eine Mitschuld bekommt, wenn man in Jeans und Turnschuhen fährt. Jeder weiß wie groß das Risiko ist eine schwere Verletzungen, auch bei leichten Unfällen ohne richtige Schutzkleidung, zu erleiden.
Na das Ausmaß seiner Klamottenwahl sollte schon jeder wissen. Ist es aber gesetzlich nicht vorgeschrieben darf es auch keine Teilschuld geben, finde ich.

Ich gehe noch weiter, es sollte dringent ein Gesetz geben, dass richtige Schutzkleidung vorschreibt! Das Motorradfahren in Boxershorts und T-Shirt, Flip Flops usw. muss aufhören!!!!
Da stimme ich dir voll und ganz zu ! Wenn es Gesetz ist, dann sind Fälle wie diese auch keine Auslegungssache mehr, sondern dann ist die Rechtslage eindeutig.
 
Raiden

Raiden

Racegixxer
Dabei seit
26.03.2007
Beiträge
1.079
Ort
Schopfheim, Germany
Motorrad
RSV 1000 RR
Es ist doch logisch dass das Risiko schlimmer Verletzungen ohne ausreichende Schutzkleidung massiv steigt. Der Unfall wurde im vorliegenden Fall wohl unstrittig nicht selbst verschuldet, das Ausmaß der Verletzungen jedoch zu einem gewissen Anteil schon. Deshalb ist für mich die Argumentation des Gerichtes schlüssig und folgerichtig.

Jeder der sich mit Jeans, Shirt, Nußschale aufm Kopf, etc. lang macht, brauch m.M. nicht jammern.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sam

Racegixxer
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
Ich brauche kein Gesetz, das mir Schutzkleidung vorschreibt. Verzichte ich hierauf, dann muss ich mir das Ausmaß an Verletzungen (Schäden), das durch das Tragen von Schutzkleidung verhindert worden wäre, anrechnen lassen.
Dies ergibt sich bereits aus dem Mitverschulden (in diesem Fall Mitverschulden gegen sich selbst).

Ähnlich ist es, wenn ich auf der BAB schneller fahre als die vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der BAB. Dann muss ich mir, weil ich ein erlaubtes Risiko in Anspruch nehme, ggfls. auch ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Andersrum: Wäre das Urteil fehlerhaft, hätte die Gemeinschaft der Versicherten - also wir - die Unvernunft desjenigen zu tragen, der ohne Schutzkleidung einen vermeidbaren Schaden erleidet.

Das wiederrum halte ich nicht für nicht für gerecht.
 
Thema:

Urteil: Mangels Schutzkleidung

Urteil: Mangels Schutzkleidung - Ähnliche Themen

  • Versteckter Mangel am Bremssattel nach Privatkauf

    Versteckter Mangel am Bremssattel nach Privatkauf: Hallo zusammen, ich hab schon bischen still mitgelesen bevor ich mir meine K6 GSX-R 750 privat gekauft habe. Da ich Laie bin und leider auch...
  • Ist dieser Mangel wirklich gerechtfertigt?

    Ist dieser Mangel wirklich gerechtfertigt?: Hallo Freaks Ich wollte euch mal fragen ob eine Delle in der Schwinge ein Mangel ist um keine HU zubekommen? Ich habe sie vor 2 Jahren so gekauft...
  • Shoei XR1100 hat sich stark geweitet. Reklamation wegen Mangel?

    Shoei XR1100 hat sich stark geweitet. Reklamation wegen Mangel?: Hallo Leute, ich habe im Frühjahr einen neuen XR1100 von Shoei gekauft, dieser hat sich seither sicherheitsbedenklich und vor allem unangenehm...
  • Das Urteil wurde gesprochen !!!

    Das Urteil wurde gesprochen !!!: Endlich kam die Post und die quälende Warterei hat ein Ende ;) Vielen von euch ist ja bekannt, dass ich vor knapp 4 Wochen ein äußerst...
  • Haftung - Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring (urteil)

    Haftung - Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring (urteil): "Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf...
  • Haftung - Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring (urteil) - Ähnliche Themen

  • Versteckter Mangel am Bremssattel nach Privatkauf

    Versteckter Mangel am Bremssattel nach Privatkauf: Hallo zusammen, ich hab schon bischen still mitgelesen bevor ich mir meine K6 GSX-R 750 privat gekauft habe. Da ich Laie bin und leider auch...
  • Ist dieser Mangel wirklich gerechtfertigt?

    Ist dieser Mangel wirklich gerechtfertigt?: Hallo Freaks Ich wollte euch mal fragen ob eine Delle in der Schwinge ein Mangel ist um keine HU zubekommen? Ich habe sie vor 2 Jahren so gekauft...
  • Shoei XR1100 hat sich stark geweitet. Reklamation wegen Mangel?

    Shoei XR1100 hat sich stark geweitet. Reklamation wegen Mangel?: Hallo Leute, ich habe im Frühjahr einen neuen XR1100 von Shoei gekauft, dieser hat sich seither sicherheitsbedenklich und vor allem unangenehm...
  • Das Urteil wurde gesprochen !!!

    Das Urteil wurde gesprochen !!!: Endlich kam die Post und die quälende Warterei hat ein Ende ;) Vielen von euch ist ja bekannt, dass ich vor knapp 4 Wochen ein äußerst...
  • Haftung - Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring (urteil)

    Haftung - Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring (urteil): "Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf...
  • Oben