Nicht ausreichende Fahrbahngriffigkeit vs. Rechtsfahrgebot

Diskutiere Nicht ausreichende Fahrbahngriffigkeit vs. Rechtsfahrgebot im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; und mal wieder ein Aufregerurteil: Geschrieben von RA Frederick Pitz am Donnerstag, 23. Juli 2009 (http://www.advobike.de): Stürzt ein...
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Sam

Racegixxer
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und mal wieder ein Aufregerurteil:

Geschrieben von RA Frederick Pitz am Donnerstag, 23. Juli 2009 (http://www.advobike.de):

Stürzt ein Zweiradfahrer (im vorliegenden Fall ein Rollerfahrer) weil die Fahrbahn nicht griffig genug war (fehlende Körnung des Belags) kann er die Verkehrssicherungspflichtige nicht in Anspruch nehmen, wenn er in einem einspurigen Kreisverkehr statt am äußeren Rand zu fahren am inneren Rand gefahren ist und damit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.


Das OLG Hamm ist der Ansicht, die Verkehrssicherungspflichtige müsse nicht jeden Quadratmeter des Straßennetzes auf zu geringe Körnung des Belages untersuchen, wenn dazu kein besonderer Anlass besteht.

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2008, Az. 9 W 41/08
 
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Donnie
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Die Leute finden immer wieder Wege sich aus der Verantwortung rauszureden, aber hauptsache Geld kasieren :(


DANKE SAM für den Beitrag!
Das heißt man kann nur eins tun mit dem Gashahn vorsichtig umgehen
 
Luigi

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Racegixxer
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:eek:

Also ich finde sowieso dass man das Rechtsfahrgebot mal neu definieren sollte und nur an den Fahrspuren festmachen sollte.
Ich finde es nämlich auch bissl sinnfrei dass man zB auf Autobahnen links überholen darf, selbst wenn man die selbe Spur benutzt wie der Überholte

Hoffentlich stürzen die Richter des genannten OLG mal genau an dieser Stelle, und seis nur mit nem Roller:D
 
fishermen43

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@luigi: Das wird nicht passieren, die fahren in ihrer S oder E- Limo mit allen erdenklichen E-Helferlein, lesen dabei die neusten Urteile oder so ähnlich und denken ihre limo fährt alleine und hat immer Vorfahrt.

gruß fishermen.

P.S.: bin dafür das alle autofahrer alle 5 jahre für 3 monate ein bike fahren müßen. Damit sie im Auto nicht mehr ständig pennen, sondern noch was von der Fahrphysik mitkriegen.
 
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Das OLG Hamm ist der Ansicht, die Verkehrssicherungspflichtige müsse nicht jeden Quadratmeter des Straßennetzes auf zu geringe Körnung des Belages untersuchen, wenn dazu kein besonderer Anlass besteht.

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2008, Az. 9 W 41/08
Das seh ich ja noch ein, aber was hat das eine mit dem


Stürzt ein Zweiradfahrer (im vorliegenden Fall ein Rollerfahrer) weil die Fahrbahn nicht griffig genug war (fehlende Körnung des Belags) kann er die Verkehrssicherungspflichtige nicht in Anspruch nehmen, wenn er in einem einspurigen Kreisverkehr statt am äußeren Rand zu fahren am inneren Rand gefahren ist und damit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat
zu tun?
 
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ole_srad750

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Ich finde es nämlich auch bissl sinnfrei dass man zB auf Autobahnen links überholen darf, selbst wenn man die selbe Spur benutzt wie der Überholte
darf ich doch und ohne schlechtes gewissen da überholen???
giebts da ein mindest fahrbahnbreiten mass oder langt da der weisse streifen aus (reicht eigentlich immer =) )
oder zählt der nicht mehr zum fahrbahn streifen?
ist das wie beim tennis aufm strich ist drinn oder ist das schon draussen???
lg Ole
:confused::confused:
 
Luigi

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Racegixxer
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darf ich doch und ohne schlechtes gewissen da überholen???
giebts da ein mindest fahrbahnbreiten mass oder langt da der weisse streifen aus (reicht eigentlich immer =) )
oder zählt der nicht mehr zum fahrbahn streifen?
ist das wie beim tennis aufm strich ist drinn oder ist das schon draussen???
lg Ole
:confused::confused:
also links von er durchgezogenen Linie darfst du eig net fahren, zudem musst du einen Mindestabstand zum Überholten haben, ich glaube 1m oder glaub eher 1,5m
 
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