Haftet hier die Versicherung?

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Gixxer
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Hey Jungs,

mal ne Frage.

Sagen wir mal ich gebe in der Versicherung die ich abschließe an, dass der nächtliche Stellplatz meines Motorrads in einer Doppelgarage ist.

Das Motorrad ist Haftpflicht + Teilkakso 0 Euro versichert.

So, nehmen wir mal an, das Motorrad wird nachts nur auf der Einfahrt geparkt, wird dann nachts geklaut.

Kann die Versicherung mir da ans Beim pissen und sagen: "Hey das Ding war nicht in der angegebenen Doppelgarage nachts, wir zahlen nichts"?!

Danke für die Antworten!

LG.
 
G-Star

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Racegixxer
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Das Mopped sollte dann "überwiegend" nachts inner Garage stehen.

Stellt sich heraus, dass du im Schadenfall keine Garage hast und dies grob fahrlässig falsch
angegeben hast, zahlt die Versicherung zwar trotzdem.
Jedoch kann sie dir eine Vertragsstrafe i.H. des doppelten Jahresbeitrages (der bei korrekter Angabe gegolten hätte) auferlegen.
Diese Vertragsstrafe wird jedoch so gut wie nie angewendet.

Leistungsfrei ist eine Versicherung in dem Fall nicht.
Schließlich steht das Mopped ja auch mal Tagsüber bei der Arbeit oder wenn du zu Besuch bist, draußen.

In der Praxis wird der Vertrag eben umgestellt auf "ohne Garage" und du zahlst paar Euro nach.
 
100gr_Leberwurst

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Supergixxer
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So weit ich weiss erübrigt sich die ganze Diskussion wenn man sagt: "Ja, das stand zwar vor der Garage, aber ich wollte damit noch weg fahren um weissdergeierwasmachen"

Zu G-Star`s Erklärung mit Vertragsstrafe und so habe ich leider keine Meinung, kann also daher weder zustimmen noch dagegen reden
 
hammy1982

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Supergixxer
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es ist genau so wie oben beschrieben...wenn du sagst, dass du es draußen stehen hattest, weil du noch mal weg musstes/wolltest, dann passt das schon. Die Versicherung kann dir aber einen "kleine" Strafe ausstellen. Ob die dir dann die Versicherungspolice ändern, glaube ich nicht.
 
G-Star

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Racegixxer
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Ob die dir dann die Versicherungspolice ändern, glaube ich nicht.
Sie wird auf jeden Fall dann geändert, wenn sich herausstellt, dass die Police nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Soll heissen, wenn du keine Garage hast (was du im Schadenfall nochmal ausdrücklich bestätigen musst) wird
die Police natürlich dahingehend angepasst.
Aus welchem Grund sollte denn jemand auch nen Beitragsvorteil haben, wenn er die Voraussetzungen nicht erfüllt.
 
T

TheDaywalker

Gixxer
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Ich meine auch mal gehört/gelesen zu haben dass bei angabe "Garage" das Ding zwar überwiegend in der Garage abgestellt werden sollte, aber eben nich immer MUSS. Da brauchste nichmal irgendwelche Ausreden benutzen, solang man dir nich nachweisen kann dass dat Mopped STÄNDIG aufe Straße geparkt is sollte da nix nachkommen.
 
RaptR

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Gixxer
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Die Doppelgarage ist ja wirklich vorhanden, nur halt nicht benutzt vom Mopped :)

Nach euren Aussagen sollte das dann passen.

Vielen Dank.
 
Gorby

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Legendärergixxer
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Vorsicht, hab schon erlebt das Nachbarn befragt wurden wo das Möpi geparkt wird. Mit arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss sollte man Vorsichtig sein.;)
 
100gr_Leberwurst

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Supergixxer
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Das sollte sowieso eingehalten werden. Mein "Rat" galt nur für den Fall, dass das Moped die meiste Zeit in der Garage geparkt wird.
 
Barragan

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Schwierige Frage... das es dann überwiegend auch in der Garage stehen muss ist mal klar...
Auch das die Versicherung zahlt wenn deine Karre zBsp beim Kumpel vor der Tür geklaut wird...
Aber wenn sie über Nacht bei dir VOR der Garage stehend geklaut wurde könnte ich mir vorstellen das die Versicherung da eine Erklärung will warum sie nicht IN der Garage stand. :klingeli:
Aber da gibts ja dann diverse Erklärungen :rolleyes:
 
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