Joa wieder so ne unklare Geschichte wie bei mir. Ich hatte ein ähnliches Problem.
Also erstmal: Fahren darfst du sie nicht vor Sonntag. Sie ist offen und du darfst sie so nicht fahren. Punkt.
Ich habe EWIG mit allen Behörden telefoniert um rauszufinden ob man mit einer Maschine, die die offene Leistung im Schein stehen hat, aber die Drossel eingebaut hat zum TÜV fahren darf. Im Endeffekt wollte niemand mir das beantworten, man könnt ja Verantwortung übernehmen müssen.
Mir konnte es keiner Richtig beantworten und der Dorfsheriff hat dann gesagt: Wenns eingebaut ist und du nur zum TÜV fährst sollten die Kollegen das eigentlich verstehen.
Mein Rat: Schick nen Freund mit offenem Lappen vor und lass die Drossel austragen. Wenn er angehalten wird verweist er auf den Termin und dass er dahin unterwegs ist / von da kommt. Alles auf dem kürzesten Wege und schön Piano machen. So hab ich es gemacht und die TÜVler haben mir gesagt, so macht es eigentlich jeder. Ich kann dir aber trotzdem nicht garantieren dass es aus versicherungs oder Rechtlicher Sicht in Ordnung ist.
Ich wünschte solche Sachen würden mal vernünftig irgendwo ausformuliert werden. Hab ich öfter, dass nichtmal die zuständigen Behörden mir sagen können (oder vielleicht auch wollen) was geltendes Recht ist.